Steuerstrafrecht

0211 - 924 12 000
Leostr. 31, 40545 Düsseldorf

Kanzlei für Steuerstrafrecht

Wir sind Strafverteidiger, Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater.

In dieser Eigenschaft vertreten und verteidigen wir Sie gegenüber der Steuerfahndung, der Zollfahndung, der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht – in Düsseldorf und bundesweit. Gerade im Steuerstrafrecht kann oftmals eine Verfahrenseinstellung oder Straffreiheit erlangt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass frühzeitig ein mit der Spezialmaterie des Steuerstrafrechts bestens vertrauter Strafverteidiger eingeschaltet wird.

Mit der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens ist eine ernste Situation eingetreten, die ein wohl überlegtes Handeln verlangt. Wenn ein Strafverfahren eingeleitet wird, sollten Sie sofort einen Spezialisten für Steuerstrafrecht konsultieren. Denn gerade in dieser Anfangsphase macht ein Beschuldigter häufig Fehler, die sich auf das gesamte Verfahren negativ auswirken können.

Wir vertreten Sie von der Durchsuchung bis zur Einigung mit den Ermittlungsbehörden. Sollte eine Einigung nicht zu erzielen und ein Gerichtsprozess nicht zu vermeiden sein, stehen wir Ihnen als Strafverteidiger und Rechtsbeistand zur Verfügung.

Jan Ristau

Jan Ristau

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater

Sara Ristau

Sara Ristau

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht

Ziel:

Erledigung im Ermittlungsverfahren

Lässt sich ein Steuerstrafverfahren nicht vermeiden oder ist es bereits eingeleitet, liegt der Schwerpunkt unserer Verteidigung darin, ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Je nach den konkreten Umständen des einzelnen Falles, dem Behördenverhalten und der individuellen Zielrichtung unserer Mandanten erarbeiten wir eine Verteidigungsstrategie. Unsere Verteidigungsstrategie behält auch immer die steuerlichen Folgen im Blick. Wir konzentrieren uns darauf, ein für Sie optimales Ergebnis zu erzielen – sowohl strafrechtlich als auch steuerlich. Im Ermittlungsverfahren werden wir idealerweise so früh wie möglich tätig – auch schon im Rahmen einer Durchsuchungsmaßnahme. Dabei geht es um den Umgang mit der Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter und ggf. der Staatsanwaltschaft.

Für alle Verfahrensstadien gilt: Die Verteidigung im Steuerstrafverfahren erfordert einen Blick über den Tellerrand. Stets müssen mögliche Neben- bzw. Folgewirkungen des Strafverfahrens in anderen Rechtsgebieten im Auge behalten werden. Geschieht dies nicht, können Ihnen berufs- oder verwaltungsrechtlichen Folgewirkungen eines Strafverfahrens drohen. So können Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Beamten, Ärzte, Architekten, Piloten oder Gewerbetreibende berufsrechtliche Konsequenzen treffen. Zu beachten sind außerdem sicherheitsrelevante Erlaubnisse (Waffenbesitzkarte, Jagdschein, Flugschein etc.) sowie Fragen der steuerlichen Haftung, Unternehmensgeldbußen, Reisebeschränkungen, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse etc.

Sachkenntnis und Erfahrung im Steuerstrafrecht und bei Steuerordnungswidrigkeiten

Wir beraten und vertreten Sie kompetent und engagiert bei Fragen rund um

  • Steuerhinterziehung / Steuerverkürzung
  • Steuerordnungswidrigkeiten (z.B. leichtfertige Steuerverkürzung)
  • Strafmaß bei Steuerhinterziehung
  • Vermögensabschöpfung
  • Umsatzsteuer-Straftaten (insbesonders Umsatzsteuerkarusselle)
  • Schwarzgeld, Geldwäsche
  • Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung
  • Steuerfahndung, Durchsuchung, Beschlagnahme
  • Schwarzgeld in der Erbschaft
  • Steuergeheimnis
  • Zollvergehen
  • strafrechtliche Verfolgungsverjährung
  • Scheinselbständigkeit

und allen anderen Sachverhalten im Steuerstrafrecht und im Recht der Steuerordnungswidrigkeiten.

Unsere Expertise

Steuerrecht und Strafrecht

Wir sind Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater mit langjähriger Erfahrung im Steuerstrafrecht. Effektive Steuerfahndungsverteidigung erfordert spezielle Kenntnisse im Strafrecht und im Steuerrecht – wir verbinden beide Rechtsgebiete.

Regelmäßig wird das Steuerstrafverfahren durch ein Steuerstreitverfahren begleitet. Auf Wunsch vertreten wir Sie auch im Steuerstreitverfahren. So bieten wir Ihnen Betreuung aus einer Hand.